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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 02 | Karten-Umsätze: Entwarnung bei Erfassung im Kassenbuch

Die (zeitweise) Erfassung von Karten-Umsätzen im Kassenbuch ist ein formeller Mangel. Dieser bleibt aber nach einer Klarstellung des BMF bei der Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf eine eventuelle Verwerfung der Buchführung nach § 158 AO regelmäßig außer Betracht. Voraussetzung ist, dass der Zahlungsweg ausreichend dokumentiert wird und die Nachprüfbarkeit des tatsächlichen Kassenbestandes jederzeit besteht.

Wir beginnen mit einer sehr erfreulichen Klarstellung des Bundesfinanzministeriums. Das BMF ist zurückgerudert, was die Erfassung von Umsätzen mit EC-Karten und Kreditkarten im Kassenbuch angeht.

In Betrieben mit überwiegendem Bargeldverkehr wird häufig der Gesamtbetrag aller bargeldlosen Geschäftsvorfälle im Kassenbuch aufgezeichnet. Einschließlich der Zahlungen mit EC-Karten und mit Kreditkarten. Diese werden dann beim Tagesabschluss quasi als Ausgabe wieder abgezogen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sodann der Gesamtbetrag entsprechend im Kassenkonto gebucht. Die Umsätze mit EC-Karten und Kreditkarten werden über das Geldtransitkonto ausgebucht – als durchlaufende Posten.

Für Verwirrung hatte im letzten Jahr die Antwort des BMF auf ei...