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Track 12 | Pensionsansprüche: Bei Finanzierung über Gehaltsumwandlung ist die Erdienbarkeit nicht zu prüfen
Werden bestehende Gehaltsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerliche Anerkennung der Versorgungszusage nach einem aktuellen Urteil des BFH regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit. Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt, so löst allein diese Änderung keine erneute Erdienbarkeitsprüfung aus.
Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH umgewandelt in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, dann scheitert die steuerliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit. Die Zahlungen der GmbH sind daher nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen. – Dieses steuerzahlerfreundliche Urteil haben wir dem I. Senat des Bundesfinanzhofs zu verdanken.
Die für die Körperschaftsteuer zuständigen höchsten deutschen Steuerrichter – Vorsitzender ist Prof. Dr. Roland Wacker – haben zudem entschieden: Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt – z. B. bei einer wertgleichen Ums...