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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 11 | Arbeitslohn: Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen leitenden Arbeitnehmer des Arbeitgebers kann nach einem aktuellen Urteil des BFH auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert. Eine Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen kommt in diesen Fällen regelmäßig nicht in Betracht.

Als Steuer-Profi wissen Sie: Der verbilligte Erwerb einer Beteiligung an der GmbH des Arbeitgebers durch einen leitenden Arbeitnehmer führt in der Regel zu Arbeitslohn. Jetzt hat der Bundesfinanzhof klargestellt: Das gilt auch dann, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers seine Beteiligung mit einem Preisnachlass veräußert.

Was die Bewertung der Beteiligung angeht, hat der Lohnsteuersenat des BFH bekräftigt: Veräußert der Arbeitgeber – oder eine diesem nahestehende Person – eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft an einen Arbeitnehmer oder umgekehrt, handelt es sich in der Regel nicht um eine Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Ein Einfluss des Arbeitsverhältnisses auf die Verkaufsmodalitäten liegt jedenfalls nahe. Der gemeine Wert kann in diesen Fällen reg...