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Beruf | Zulassung als Syndikusanwältin
Das Merkmal der anwaltlichen Tätigkeit in „Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers“ (§ 46 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 BRAO) ist eine tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt. In Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers ist nicht tätig, wer von diesem bei dessen Kunden als externer Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird.
Für die Annahme einer „Rechtsangelegenheit des Arbeitgebers“ reicht es nicht aus, dass die Arbeitgeberin sich gegenüber ihren Kunden zur Erfüllung der Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten verpflichtet und hierzu ihre allein von ihr vergütete Angestellte einsetzt. Vielmehr handelt es sich sowohl bei der Bestellung der Datenschutzbeauftragten als auch bei den von ihr durchzuführenden Aufgaben des Datenschutzes um Rechtsangelegenheiten d...BGBl 2015 I S. 2517