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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 2309/17

Leitsatz

Leitsatz:

Bewilligte die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum eine Verletztenrente, kann sie sich für die weitere Gewährung nicht mittels eines gerichtlichen Vergleiches zur Anwendung von § 48 SGB X wirksam verpflichten.

Fundstelle(n):
WAAAG-92178

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