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Ordnungsmäßige Kassenführung bei Mehrfilialbetrieb mit proprietärem Kassensystem
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAG-91998 Die Finanzbehörden prüfen derzeit verstärkt Unternehmen der Bargeldbranche. Dabei steht die ordnungsgemäße Kassenführung im Mittelpunkt der (digitalen) Betriebsprüfung. Hier kommt es häufig zu Feststellungen über formelle Mängel, da die Organisationsunterlagen (insbesondere Programmierprotokolle) fehlen. [i]FG Köln, Beschluss v. 6.6.2018 - 15 V 754/18 NWB FAAAG-88122 Dies führt oft zur Verwerfung der Finanzbuchhaltung und zu (Hinzu-)Schätzungen nach § 162 AO, insbesondere durch Anwendung eines sog. Sicherheitszuschlags. Aber welche Voraussetzungen werden an die Schätzung im Mehrfilialbetrieb mittels (Un-)Sicherheitszuschlag gestellt? Muss bei den Kassensystemen nicht zwischen PC-Kassensystemen und proprietären, d.h. in sich geschlossenen Kassensystemen unterschieden werden?
Ausführlicher Beitrag s. .
Der Sicherheitszuschlag im Mehrfilialbetrieb: [i]ÜbermaßverbotSofern eine Hinzuschätzung dem Grunde nach möglich ist und andere Schätzmethoden ausscheiden, ist eine sog. griffweise Schätzung durch einen (Un-)Sicherheitszuschlag möglich. Allerdings muss auch ein (Un-)Sicherheitszuschlag nach der BFH-Rechtsprechung schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Es bedarf daher Plausibilitätsprüfungen und ...