Frage der Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Eingangsumsätze eines Pferderennstalls oder Vorliegen eines sog. Repräsentationsaufwands
Leitsatz
Mit Blick auf die Repräsentationsgeeignetheit des Rennstalls ist zudem festzuhalten, dass es nicht erforderlich ist, dass
konkret ein messbarer positiver Effekt in der Außenwirkung nachgewiesen wird. Es genügt vielmehr die im Streitfall nach Überzeugung
des Senats vorliegende Geeignetheit des Rennstalls zur Repräsentation. Dass der Pferderennstall des Stpfl. ein professsionell
geführter Betrieb ist, welcher zugleich erhebliche Umsätze generiert, steht dem Repräsentationsbedürfnis nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1404 Nr. 16 GStB 2019 S. 73 Nr. 3 MAAAG-92096
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