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GmbH-Geschäftsführer: Reichweite einer Abgeltungsklausel
Einem GmbH-Geschäftsführer ist die Berufung auf eine Abgeltungsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung zum bestehenden Anstellungsvertrag nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, wenn er die ihm intern auferlegten Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis bewusst ignoriert, auch wenn dies in der irrigen Annahme erfolgt, im Interesse der Gesellschaft zu handeln, und den Dienstherrn über den aus diesem Verhalten entstandenen Schaden bewusst im Unklaren lässt und ihn dadurch arglistig täuscht ().
Im Streitfall hatte der Geschäftsführer einen Mietvertrag abgeschlossen, der sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch hinsichtlich der Höhe des Mietzinses die Grenzen, innerhalb derer er im Innenverhältnis zur Gesellschaft ohne Zustimmung der Gesell...