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Körperschaftsteuer | Hinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 (FG)
Die in
§ 40a Abs. 1
Satz 2 KAGG i. d. F. des Korb-II-Gesetzes v.
angeordnete Hinzurechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften für das Jahr 2003
stellt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung dar.
Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einem Wertpapier-Sondervermögen sind
danach nicht abzugsfähig. Nach der früheren Rechtslage waren entsprechende
Gewinne steuerfrei, während sich Verluste steuermindernd auswirken
(; Revision anhängig, BFH-Az. I R
22/18).
Sachverhalt: Die Klägerin veräußerte im Jahr 2003 - vor Einbringung des Gesetzesentwurfs des Korb-II-Gesetzes in den Bundestag - Anteilsscheine an mehreren Spezialfonds und erlitt hieraus Verluste. Das FA rechnete diese Verluste bei der Kör...