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Online-Nachricht - Mittwoch, 15.08.2018

Körperschaftsteuer | Hinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 (FG)

Die in § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i. d. F. des Korb-II-Gesetzes v. angeordnete Hinzurechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften für das Jahr 2003 stellt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung dar. Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einem Wertpapier-Sondervermögen sind danach nicht abzugsfähig. Nach der früheren Rechtslage waren entsprechende Gewinne steuerfrei, während sich Verluste steuermindernd auswirken (; Revision anhängig, BFH-Az. I R 22/18).

Sachverhalt: Die Klägerin veräußerte im Jahr 2003 - vor Einbringung des Gesetzesentwurfs des Korb-II-Gesetzes in den Bundestag - Anteilsscheine an mehreren Spezialfonds und erlitt hieraus Verluste. Das FA rechnete diese Verluste bei der Kör...

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