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LSG Bayern Urteil v. - L 11 AS 620/16

Gesetze: SGG § 54 Abs. 1; SGG § 54 Abs.4; WoGG § 12; SGB III § 140 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Landkreis Hof stellt nicht einen einzigen Vergleichsraum zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten dar.

2. Werden (maßgeblich) Daten über Unterkunftskosten der Leistungsberechtigten zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen herangezogen, so ist zu beachten, dass es sich dabei regelmäßig um Mieten für Wohnungen einfachen Standards handelt.

Fundstelle(n):
IAAAG-91646

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