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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 531/17

Leitsatz

Leitsatz:

Eine an Multipler Sklerose leidende Versicherte hat Anspruch auf ein Fußheber- und Oberschenkelsystem Bioness L 300, das auf die Wiederherstellung und Verbesserung des Gehvermögens zielt und damit dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dient. Deshalb bedarf es keiner positiven Bewertung durch den Gemeinsamem Bundesausschuss.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
VAAAG-91578

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