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Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.
Urteil des Monats
Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur
Streitig ist der Kindergeldanspruch für den Zeitraum Juli 2013 bis September 2015. Die Tochter des Klägers machte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten, die sie im Juni 2013 abschloss. Anschließend nahm die Tochter eine Vollzeitbeschäftigung in ihrem Ausbildungsbetrieb auf. Mitte September 2013 meldete sie sich bei einer Fachschule für Wirtschaft der Fachrichtung Betriebswirtschaft (Schwerpunkt Steuern) in Teilzeitform an. Sie bekam eine Zusage für das Schuljahr 2014/2015. Zum wechselte die Tochter in eine andere Kanzlei und arbeitete dort zunächst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, die sie ab September 2014 auf 36 Stunden reduzierte. Am nahm sie ihre Ausbildung an der Fachschule für Wirtschaft mit den weiterführenden Berufszielen „Staatlich geprüfte Betriebswirtin“ und „Steuerfachwirtin“ auf. Das Finanzamt lehnte für den Zeitraum Juli 2013 bis September 2015 den Antrag auf Gewährung von Kindergeld ab...