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FG Münster Urteil v. - 7 K 3662/14 G EFG 2018 S. 1281 Nr. 15

Gesetze: GewStG § 2

Betrieb

Eiscafé und Imbiss kein einheitlicher Gewerbebetrieb

Finanz- und Abgaberecht

Leitsatz

Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse stellen ein Eiscafé und ein Imbiss, die sich zwar in einem Gebäude befinden, allerdings nicht miteinander verbunden und getrennt begehbar sind, auch dann zwei selbständige Betriebe dar, wenn sie einen einheitlichen Namensbestandteil und dieselbe Telefon- und Faxnummer nutzen, dieselbe Kundentoilette haben, dasselbe Inventar für die Außengastronomie haben und dasselbe Geschäftsfahrzeug für gemeinsame Wareneinkäufe nutzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2018 S. 896
DStR 2019 S. 8 Nr. 1
DStRE 2019 S. 209 Nr. 4
DStZ 2018 S. 556 Nr. 16
EFG 2018 S. 1281 Nr. 15
WAAAG-91504

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