FG Köln Urteil v. - 4 K 3583/13 EFG 2018 S. 1522 Nr. 18
Gesetze:
§ 34 Abs 2 Nr 2 Buchst a
§ 43 Abs 1
§ 68 Abs 1 Nr 1
BewG § 33 Abs 1 Nr 1 Satz 1
Einheitsbewertung
Landwirtschaftliches Vermögen, Flächenüberlassung zum Abbau von Bodenschätzen, Rückgabe in rekultiviertem Zustand
Leitsatz
Die Überlassung von Ackerflächen an Dritte zum Abbau von Bodenschätzen mit der zukünftigen Zweckbestimmung, die landwirtschaftliche
Nutzung auf den rekultivierten Flächen fortzusetzen, führt nicht dazu, dass die Flächen fortan als Grundvermögen zu bewerten
sind. Vielmehr ist ein vorübergehend zum Abbau eines grundeigenen oder nicht den Regelungen des BBergG unterliegenden Bodenschatzes
an einen Pächter überlassenes land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in der Zeit des Abbaus als land- und forstwirtschaftliches
Vermögen zu bewerten, wenn die Verpflichtung zu dessen Rückgabe in rekultiviertem Zustand besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1522 Nr. 18 PAAAG-91499
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