Finanzierung und Investition
3. Aufl. 2018
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1. Finanzierung
1.1 Bezugsrecht
Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs auf Bezug neuer Aktien bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung. Das Bezugsrecht ist ein Geldwert, der an der Börse gehandelt wird. Der Bezugswert kann rein rechnerisch ermittelt werden. Der tatsächliche Geldwert ergibt sich durch Angebot und Nachfrage.
Bezugsverhältnis | = | Anzahl alter Aktien Anzahl neuer Aktien | = | Grundkapital Erhöhung des Grundkapitals |
1.2 Aktien, Durchschnittskurs, Mittelkurs, Bilanzkurs
Durchschnittskurs | = | Kurs alte Aktien • Anzahl + Kurs junge Aktien • Anzahl Anzahl alte Aktien + Anzahl junge Aktien |
Mittelkurs | = | Aktienkapital (alt) + Kapitalerhöhung Anzahl alte Aktien + Anzahl junge Aktien |
Bilanzkurs | = | EK • rechnerischer Nennwert pro Aktie Grundkapital |
korrigierter Bilanzkurs | = | gezeichnetes Kapital + Rücklagen (offene + stille) Grundkapital |
1.3 Zinsberechnung
Jahreszinsen | = | Kapital • Zinssatz • Tage 100 |
Monatszinsen | = | Kapital • Zinssatz • Tage 100 • 12 |
Tageszinsen | = | Kapital • Zinssatz • Tage 100 • 360 |
Kaufmännische Berechnung: Jahr = 360 Tage; Monat = 30 Tage; 1. Tag des Monats zählt nicht, letzter Tag zählt.
1.4 Lieferantenkredit, Skontosatz
Zahlungsbetrag | = Eingangsrechnung – 3 % Skonto, z. B. 10 Tag... |