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NWB Nr. 34 vom Seite 2501

Die Umwandlung einer (a)typisch stillen in eine unmittelbare Beteiligung

Der Weg aus der stillen Beteiligung und seine steuerlichen Folgen

Céline Koch und Sabine Ott

[i]Gehrmann, Stille Gesellschaft infoCenter NWB NAAAB-13233 Geregelt in den §§ 230 ff. HGB ist die stille Beteiligung eine flexible Möglichkeit der Beteiligung und Zuführung von Finanzierungsmitteln für ein Unternehmen. Die fehlende Publizität der stillen Beteiligung ist oftmals für das Unternehmen und die Investorenseite ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für dieses Finanzierungsmittel; sie tritt nach außen nicht in Erscheinung. Stille Gesellschafter sind Investoren, die am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beteiligt sein wollen, bei der Geschäftsführung und bei strategischen Entscheidungen aber im Wesentlichen nicht mitzureden wünschen. Was aber, wenn aus der stillen Beteiligung eine unmittelbare Beteiligung werden soll, weil sich der still Beteiligte im Laufe der Zeit nun doch stärker in das Unternehmen einbringen möchte? Wie kann aus dieser Form der Beteiligung eine direkte Beteiligung werden?

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in . S. 2502

I. Wesen und Formen der stillen Beteiligung

1. Grundsätzliches zur stillen Gesellschaft

a) Entstehung

[i]Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen mit einer VermögenseinlageEine stille Gesellschaft entsteht, wenn sich eine natürliche oder juristische Person am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt. Die Einlage ist s...