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WEG | Pflichtverletzungen des Verwalters
Die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer trifft den Verwalter, weshalb Pflichtverletzungen des Verwalters, die sich auf die Durchführung von Beschlüssen beziehen, keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) begründen. Ein Wohnungseigentümer kann von dem Verwalter verlangen, dass er seine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG) erfüllt; dieser Anspruch kann ggf. im Klageweg durchgesetzt werden.
Der BGH hat mit diesem Urteil in Bezug auf die Haftung der WEG im Innenverhältnis zu einem geschädigten Wohnungseigentümer seine bisherige Auffassung aufgegeben. Da die WEG im Verhältnis zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht selbst zur Durchführung von Beschlüssen verpflichtet ist (wovon der BGH ...