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KG | Stimmverbot für eine Kommanditistin
§ 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG (Stimmverbot bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts gegenüber einem Gesellschafter) ist entsprechend auf die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über einen Vertrag zwischen der Gesellschaft und ihrer Kommanditistin anzuwenden. Das Stimmverbot besteht auch, wenn die Gesellschafterin mit dem Vertragspartner der Gesellschaft wirtschaftlich so stark verbunden ist, dass das persönliche Interesse der Gesellschafterin mit dem des Vertragspartners gleichzusetzen ist. [i]Haack, Beschlussfassung in der Personengesellschaft, infoCenter NWB WAAAE-20858
Das HGB enthält keine Regelung zum Ausschluss eines Gesellschafters bei der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über einen Vertrag zwischen der Gesellschaft und ihrem Kommanditisten. Ob auf diese Fälle die Regelung des § 47 Abs. 4 GmbHG (analog) anzuwenden ist, ist streitig, wird vom OLG München aber bejaht. Die A...