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Haftung beim Online-Handel entschärft
[i] DStV, Online- Meldung v. 1.8.2018 Das Bundeskabinett schafft mit seinem Beschluss des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (vormals: Jahressteuergesetz 2018; s. dazu Hörster, NWB 33/2018 S. 2393, sowie Hechtner, NWB 33/2018 S. 2369 [Gast-Editorial]) Erleichterungen für Online Händler und Marktplatzbetreiber. Damit greift die Regierung die Kritik des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) aus seiner Stellungnahme S 07/18 zum Referentenentwurf des BMF auf (s. dazu ).
Haftung: [i]Bescheinigung über steuerliche Erfassung als Schutzschild vor überbordender Haftung Betreiber elektronischer Marktplätze sollen künftig für die von Online-Händlern nicht entrichtete Umsatzsteuer haften – und zwar, wenn diese aus Lieferumsätzen auf der Plattform resultieren. Der Referentenentwurf bot dem Marktplatzbetreiber keine rechtssichere Möglichkeit, die Haftung abzuwenden. Nach dem Kabinettswillen soll jetzt für die Enthaftung regelmäßig eine Bescheinigung des Online-Händlers über dessen steuerliche Erfassung ausreichen.
Bescheinigungsausstellung nicht