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GmbH – empfangene Gewinnausschüttung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Obwohl die ausschüttende Kapitalgesellschaft den Gewinnanteil i. d. R. erst ausschüttet, nachdem dieser bereits bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer unterworfen wurde, kann es dazu kommen, dass die Gewinnausschüttung bei der empfangenen GmbH als Anteilseignerin ein zweites Mal besteuert wird.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Erträge aus Beteiligungen | 2615 | Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Beteiligung) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 KStG |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 2625 | Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Finanzanlagevermögen) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 und Abs. 4 KStG |
2626 | Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (verbundene Unternehmen) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 KStG | |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2655 | Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Umlaufvermögen) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 und Abs. 4 KStG |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Erträge aus Beteiligungen | 7005 | Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Beteiligung) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 KStG |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 7014 | Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Finan... |