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Lexikon - Stand: 29.05.2024

GmbH – empfangene Gewinnausschüttung

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Obwohl die ausschüttende Kapitalgesellschaft den Gewinnanteil i. d. R. erst ausschüttet, nachdem dieser bereits bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer unterworfen wurde, kann es dazu kommen, dass die Gewinnausschüttung bei der empfangenen GmbH als Anteilseignerin ein zweites Mal besteuert wird.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Erträge aus Beteiligungen
2615
Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Beteiligung) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 KStG
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
2625
Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Finanzanlagevermögen) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 und Abs. 4 KStG
2626
Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (verbundene Unternehmen) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 KStG
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2655
Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Umlaufvermögen) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 und Abs. 4 KStG

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Erträge aus Beteiligungen
7005
Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Beteiligung) § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 1 KStG
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
7014
Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Finan...

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