Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 15 vom Seite 605

Betriebsstättenzurechnung bei Personengesellschaften

Dr. Ruben Martini, Dr. Florian Oppel und Dr. Wendelin Staats

Der [i]BFH, Urteil v. 29.11.2017 - I R 58/15 NWB YAAAG-80016 BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH auch insoweit Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) einer inländischen vermögensverwaltenden, aber gewerblich geprägten GmbH & Co. KG sind, als diese auf ausländische Beteiligte entfallen oder ob dies aufgrund der Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuereinbehalts (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) ausgeschlossen ist. Letztlich geht es um die Frage, ob eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ihren (ausländischen) Beteiligten eine inländische Betriebsstätte vermittelt und unter welchen Voraussetzungen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen dieser Betriebsstätte zuzuordnen sind. Die steuerlichen Auswirkungen sind beträchtlich: Vermittelt die gewerblich geprägte Personengesellschaft eine Betriebsstätte und ist die fragliche Beteiligung dieser zuzuordnen, sind Dividendenzahlungen in die gesonderte und einheitliche Feststellung sowie die Veranlagung der ausländischen Beteiligten mit einzubeziehen. In diesem Rahmen kommt insbesondere eine Anwendung von § 8b KStG – d. h. letztlich eine Belastung von rund 1,5 % – und eine Anrechnung bzw. Erstattung der Ste...