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FG Köln Beschluss v. - 2 Ko 1654/17

Gesetze: Vergütungsverzeichnis zum RVG Nr 1003 iVm Nr 1002

Verfahren

Frage der Entstehung einer Erledigungsgebühr

Leitsatz

Die Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens um mehr als 10 % kann lediglich ein Indiz für die Entstehung einer Erledigungsgebühr sein. Im Einzelfall müssen weitere Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine über die allgemeine Prozessführung hinausgehende zusätzliche Beratungsleistung des Bevollmächtigten bzw. ein besonderes Einwirken des Bevollmächtigten auf den Stpfl. hindeuten. Im zu entscheidenden Fall hat der Bevollmächtigte den Rechtsstreit nicht deshalb einer Erledigung zuführen können, weil er in besonderer Weise auf die Stpfl. eingewirkt hätte, sondern zu erkennen gegeben hat, dass eine Auseinandersetzung mit den Einwendungen des Erinnerungsführers zu umfangreich erschien und daher eine Beschränkung der Ansprüche geboten sei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
HAAAG-90605

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