FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 13 K 13030/17 EFG 2018 S. 1550 Nr. 18
Gesetze: EStG 2015 § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1, EStG 2015 § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 2, EStG 2015 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, EStG 2015 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Veräußerung der Beteiligung eines Fondanlegers an einem Gold-ETF: Steuerpflicht als „Kapitalforderung” i. S. d. § 20 Abs.
1 Nr. 7 S. 1 EStG trotz des Wahlrechts des Anlegers zum Erhalt einer physischen Goldlieferung anstelle der grundsätzlich vorgesehenen
Barauszahlung
Leitsatz
Auch wenn der Anleger bei einem Gold-Exchange Traded Funds (ETF) im Falle der Veräußerung seiner Fondsbeteiligung das Wahlrecht
hat, statt der prinzipiell vorgesehenen Auszahlung des Beteiligungswertes in bar eine wertgleiche Auszahlung in Gold als so
bezeichnete Sachauszahlung verlangen zu können, stellt die Fondsbeteiligung des Anlegers eine auf der Grundlage von § 20 Abs.
1 Nr. 7 EStG 2015 zu versteuernde Kapitalforderung dar (Abgrenzung zu und VIII R 4/15).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1550 Nr. 18 QAAAG-90599
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.