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Grundstück von untergeordneter Bedeutung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Wirtschaftsgüter, die überwiegend betrieblich genutzt werden, stellen notwendiges Betriebsvermögen dar. Die Behandlung als Betriebsvermögen kann jedoch unterbleiben, wenn die Zugehörigkeit zum Betrieb von „untergeordneter Bedeutung“ ist. Aufwendungen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Wirtschaftsgütern entstehen, stellen unabhängig von der bilanziellen Behandlung des Wirtschaftsguts Betriebsausgaben dar.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0065 | Unbebaute Grundstücke |
0085 | Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke | |
0090 | Geschäftsbauten | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4288 | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil) |
4289 | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil) | |
4290 | Grundstücksaufwendungen betrieblich | |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4831 | Abschreibungen auf Gebäude |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichn... |