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Beauftragung von Sachverständigen/ Beratern durch den AG-Aufsichtsrat
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAG-90468 Die Entscheidung des NWB SAAAG-82134 betrifft die Honorarklage einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft aufgrund eines aus einem vom Aufsichtsrat der beklagten Aktiengesellschaft erteilten Sonderprüfungsauftrags. Im Verfahren vor dem BGH ging es im Kern um die Frage, ob der Antrag der WP-Gesellschaft auf Verurteilung der AG zur Zahlung zulässig war, obwohl die AG in diesem Prozess nicht durch ihren Vorstand, sondern durch ihren Aufsichtsrat vertreten war.
Ausführlicher Beitrag s. .
Kompetenzabgrenzung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat einer AG
[i]Vertretungsbefugnis bei Auftragserteilung an Sachverständige gesetzlich nicht geregeltKonkret betraf das Verfahren die – gesetzlich nicht geregelte – Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats bei der Erteilung von Aufträgen an besondere Sachverständige (§ 111 Abs. 1 Satz 2 AktG). Anders als bei der Personalkompetenz des Aufsichtsrats und bei der Bestellung des Abschlussprüfers ist der Umfang der Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats bei den sog. Hilfsgeschäften gesetzlich nicht geregelt. Einzelheiten waren daher bislang umstritten.
[i]BGH: Aufsichtsrat ist bei Geschäften zur Erfüllung seiner Aufgaben vertretungsbefugtDie Entscheidung des BGH bringt jetzt Rechtssicherheit für Aufsichtsgremien. Der Aufsichtsrat ist nach den Grundsätze...