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Erteilung von Reitunterricht im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAG-90470 Werden im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs neben der originären landwirtschaftlichen Betätigung weitere Dienstleistungen angeboten, ist zu prüfen, ob diese einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind. In der Praxis ist festzustellen, dass insbesondere der Höhe nach untergeordnete [i]Geißler, Land- und Forstwirtschaft, infoCenter NWB JAAAB-14442 Einnahmen regelmäßig im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs verbucht werden, statt diese gesondert einer entsprechenden Einkunftsart zuzuweisen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Einkommensteuerliche Zuordnung des Reitunterrichts
[i]Grundsatz: selbständige ArbeitDie Erteilung von Reitunterricht ist grundsätzlich den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) zuzuordnen. Handelt der Betriebsinhaber jedoch nicht leitend und eigenverantwortlich, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) vor. Grundsätzlich begründet der Einsatz von Personal jedoch noch keine Gewerblichkeit.
[i]Keine Einkünfte aus § 13 EStGWird ein Pferdepensionsbetrieb aufgrund der Erbringung weiterer umfangreicher Leistungen insgesamt als Gewerbebetrieb betrachtet, sind die Einkünfte aus der unterrichtenden Tätigkeit grundsätzlich ebenfalls betroffen. Unklar bleibt, ob eine Abgrenzung im Einzelfall möglich ist, wenn sich die Gewerblichkeit auch ohn...