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Gefahren aus der Abzinsung von Gesellschafterdarlehen
Kapitalgesellschaften haben häufig Darlehen in ihren Büchern, welche ihnen von ihren Gesellschaftern gewährt wurden. Es kann sich hierbei um gesondert gewährte und verbuchte Darlehen oder auch um ein allgemeines Verrechnungskonto handeln. Wurde keine Verzinsung vereinbart, lässt sich eine solche nicht nachweisen oder wurde sie – bei Darlehen von beherrschenden Gesellschaftern – nicht tatsächlich durchgeführt, kann die Darlehensverbindlichkeit nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen sein, wodurch es zu ganz erheblichen Gewinnerhöhungen kommen kann.
Sachverhalt:
Die [i]BeispielsfallX-GmbH bilanziert seit Jahren eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber ihrem alleinigen Gesellschafter A. Ein schriftlicher Darlehensvertrag ist nicht vorhanden. Rückzahlungen wurden unregelmäßig geleistet. Zinsen wurden weder geleistet noch verbucht.
Problem:
Nach [i]Abzinsungsgebot und mögliche Gewinnauswirkungen§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG sind Verbindlichkeiten einschließl. solcher aus Darlehen grds. mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Lässt sich keine bestimmte Laufzeit des Darlehens feststellen, ist von einer unbestimmten Laufzeit auszugehen. In diesem Fall ermittelt sich die Abzinsung so, dass unter entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 2 BewG ein Vervielfältiger von 0,503 auf die Verbindlichkeit...