Arbeitshilfe - Stand: 20.11.2020

Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule sind nicht umsatzsteuerfrei

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule

Sind die Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule umsatzsteuerfrei? - Handelt es sich um Leistungen im Rahmen der Erziehung von Kindern bzw. um Schulunterricht und Aus- und Fortbildung von Kindern i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL sowie um Schulunterricht eines Privatlehrers i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
PAAAG-90423