Keine Prozesszinsen nach § 236 AO bei anderweitiger Zuweisung der Erstattungsberechtigung im Erhebungsverfahren
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Prozesszinsen nach § 236 AO bei abgeschlossenem Festsetzungsverfahren
Besteht ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO für die Dauer der Rechtshängigkeit einer finanzgerichtlichen Klage, wenn das Festsetzungsverfahren abgeschlossen ist und nur noch Fragen hinsichtlich des Erhebungsverfahrens offen sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
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Fundstelle(n):
UAAAG-90417