Arbeitshilfe - Stand: 10.10.2019

Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Überlassung von vermeintlichen Betriebsvorrichtungen

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Besteht für die Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für mitvermietete Betriebsvorrichtungen auch dann eine Geringfügigkeitsgrenze (mit der Folge, dass die Mitvermietung der erweiterten Kürzung nicht entgegensteht), wenn die mitvermieteten Betriebsvorrichtungen zwar nicht der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes im engeren Sinne dienen und als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung angesehen werden können, wenn sich aber die mitvermieteten Betriebsvorrichtungen auf dem überlassenen Grundstück befinden und in einer funktionalen Beziehung zum überlassenen Grundstück stehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
YAAAG-90378