Verkehrswertnachweis nur durch Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger
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Grundbesitzwertfeststellung für Festsetzung von Schenkungsteuer - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts:
Können Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG auch von Sachverständigen erstellt werden, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH zertifiziert worden sind, oder gelingt der Verkehrswertnachweis ausschließlich durch Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, 
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Fundstelle(n):
  LAAAG-90365