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NWB Nr. 32 vom Seite 2313

Steuerliche Billigkeitsmaßnahmen für Landwirte wegen anhaltender Dürreperiode

[i]Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 20.7.2018Das Niedersächsische Finanzministerium hat wegen der anhaltenden Dürreperiode Landwirten steuerliche Billigkeitsmaßnahmen in Aussicht gestellt. Für betroffene Landwirte besteht die Möglichkeit, Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Einbeziehung der aktuellen Situation bei den niedersächsischen Finanzämtern zu stellen. Die Finanzbehörden werden schnell entscheiden und dabei im Rahmen der gegebenen Ermessensspielräume die besondere Situation der Landwirtschaft angemessen berücksichtigen. Die Betroffenen sollten frühzeitig den Kontakt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt suchen.