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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 361/15

Der am xxxxx. Juni 1958 geborene Kläger, dem von der Rechtsvorgängerin des Beklagten (im Weiteren einheitlich: Beklagter) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für einen Zeitraum bewilligt wurden, für den nachträglich durch den Träger der Rentenversicherung eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, begehrt für diesen Zeitraum die zusätzliche Gewährung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs durch die Beigeladene, bei der es sich um die Leistungsträgerin nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) handelt.

Fundstelle(n):
DAAAG-90184

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