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BBK Nr. 15 vom Seite 725

Dokumentation von Einlagen in der Buchführung

Tipps zur rechtzeitigen und zweifelsfreien Erfassung

Wolfgang Eggert

[i]FG Köln, Urteil v. 26.4.2018 - 1 K 1896/17 NWB TAAAG-86263 Ein Finanzgerichtsurteil aus Köln lieferte den Anlass zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen eine Einlage in das gewillkürte Betriebsvermögen insbesondere buchhalterisch anzunehmen ist. Die Besonderheit sowohl des Urteils als auch dieses Beitrags liegt darin aufzuzeigen, welche Bedeutung dabei die Festschreibung einer Finanzbuchhaltung hat.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Zuordnungsentscheidung gem. BFH und BMF

[i]Zeitnahe Erfassung der Einlage zwingendSowohl der BFH als auch das BMF sind sich einig, dass die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen in so unmissverständlicher Weise kundgemacht werden muss, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung in der Lage ist, die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen zu erkennen. Dazu ist es erforderlich, dass der notwendige Widmungsakt zeitnah in den Büchern oder den Aufzeichnungen dokumentiert wird.

Hinweis:

Ein wenig vereinfacht (aber nicht verkehrt) ausgedrückt, muss das gewillkürte Wirtschaftsgut rechtzeitig eingebucht werden.

[i]Keine Regelung im GesetzDie Festlegung durch den BFH und das BMF ist wichtig, weil es keine gesetzliche Grundlage zum Themenkomplex gibt. Die Einigkeit von BFH und BMF führt faktisch ...