Zu den Grundsätzen der Anerkennung eines
Ehegatten-Arbeitsverhältnisses und zum Nachweis seiner tatsächlichen
Durchführung
Leitsatz
Ausschlaggebend
für die Anerkennung eines Ehegatten-Unterarbeitsverhältnisses (hier zwischen
einem Obergerichtsvollzieher und seiner Ehefrau ist) ist die Würdigung
aller objektiven Gegebenheiten. Hierbei ist die tatsächliche Durchführung
des Arbeitsverhältnisses zur Überzeugung des Finanzgerichts nachzuweisen.
Nicht ausreichend sind allein von der Ehefrau gefertigte Stundenzettel,
die nicht weiter aussagekräftig sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1442 Nr. 17 GStB 2018 S. 377 Nr. 11 KÖSDI 2018 S. 20937 Nr. 10 FAAAG-90020
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