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Niedersächsisches Finanzgericht   v. - 3 K 152/17

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 v§ 62 Abs. 1 EStG § 63

Kindergeld: Mehraktige Ausbildung - Nachweisanforderungen

Leitsatz

  1. Zu der Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlichen geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann.

  2. Der Kindergeldanspruch ist nicht davon abhängig, dass (fristgebunden) gegenüber der Familienkasse eine Absichtserklärung zur Fortsetzung der Erstausbildung abgegeben wird.

Fundstelle(n):
EAAAG-90016

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