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Sozialversicherungspflicht | Trainertätigkeit als Beschäftigung
Ein späterer Erstligatrainer war in seiner Zeit als Trainer eines Landesligisten aus der Region Hannover trotz des mit dem Fußballverein geschlossenen Honorarvertrags und der vereinbarten Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig.
Bekanntermaßen entscheiden die Umstände des Einzelfalls über die Frage, ob eine Tätigkeit als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzustufen ist. Den Argumenten des gegen die Nachforderung der DRV von rd. 15.000 € klagenden Vereins, der Trainer habe seine Mannschaft eigenverantwortlich und weisungsfrei trainiert, er habe sich dort eine Basis für anspruchsvollere Aufgaben verschafft und sei damit unternehmerisch tätig gewesen und habe außerdem noch weitere freiberufliche Tätigkeiten als Spielerberater und Scout ausgeübt, die den überwiegenden ...