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NWB Nr. 31 vom Seite 2284

Fünfte Geldwäscherichtlinie in Kraft

[i] Richtlinie (EU) 2018/843 v. 30.5.2018, ABl EU L 156/43 Am wurde die Fünfte Geldwäscherichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist am in Kraft getreten und ist von den Mitgliedstaaten bis zum umzusetzen. Die Richtlinie betrifft auch Steuerberater.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur Vierten Geldwäscherichtlinie

Folgende Neuerungen durch die Fünfte Geldwäscherichtlinie lassen sich zusammenfassen:

  • E-Geldprodukte: Senkung von Schwellenbeträgen, für die keine Identitätsangabe erforderlich ist; strengere Kundenüberprüfung;

  • Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen: Einbeziehung der Plattformen in den Geltungsbereich der 4. Geldwäscherichtlinie;

  • verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Länder mit hohem Risiko;

  • Financial Intelligence Units (FIUs): weitere Befugnisse der zentralen Meldestellen, Förderung ihrer Zusammenarbeit und Bereitstellung eines schnellen Zugriffs für die FIUs auf Informationen über die Inhaber von Bank- und Zahlungskonten durch zentralisierte Register und elektronische Datenabrufsysteme;

  • Schaffung von mehr Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlichen Eigentümer: Zukünftig soll noch klarer herausgestellt werden, was wo registriert...