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LSG Bayern Urteil v. - L 9 EG 36/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die gesetzliche Formulierung "im Inland zu versteuernd" in § 2 Abs. 1 S. 2 BEEG in der ab geltenden Fassung stellt allein auf die materielle Rechtslage im Einkommensteuerrecht ab, nicht aber auf die - womöglich falsche - tatsächliche Handhabung durch das Finanzamt.

2. Ist die beim ausländischen Konsulat angestellte Person (Konsularangestellte) im Inland "ansässig" ist das daraus erzielte Arbeitsentgelt im Inland zu versteuern und damit für das Elterngeld bemessungsrelevant.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 476 Nr. 9
IAAAG-89641

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