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Lexikon - Stand: 29.04.2024

Veräußerung eigener Anteile

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Werden eigene Anteile durch die Gesellschaft veräußert, handelt es sich wirtschaftlich nicht um einen Veräußerungsvorgang, sondern um eine Kapitalerhöhung.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Eigene Anteile
0819
Erworbene eigene Anteile
Kapitalrücklage
0841
Kapitalrücklage durch Ausgabe von Anteilen über Nennbetrag
Andere Gewinnrücklagen
0848
Andere Gewinnrücklagen aus dem Erwerb eigener Anteile
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2347
Aufwendungen aus dem Erwerb eigener Anteile

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Eigene Anteile
2909
Erworbene eigene Anteile
Kapitalrücklage
2925
Kapitalrücklage durch Ausgabe von Anteilen über Nennbetrag
Andere Gewinnrücklagen
2961
Andere Gewinnrücklagen aus dem Erwerb eigener Anteile
Sonstige betriebliche Aufwendungen
6918
Aufwendungen aus dem Erwerb eigener Anteile

1.3 IKR


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
3100
Kapitalrücklage
3240
Andere Gewinnrücklagen
6940
Sonstige Aufwendungen

2. Rechtsgrundlagen

§ 272 Abs. 1a HGB, § 272 Abs. 1b HGB, § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, R 8.5 Abs. 1 KStR 2015.

3. Wie wird kontiert?

3.1 Handelsrecht

Bei der Veräußerung der eigenen Anteile durch die Gesellschaft handelt es s...

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