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Sonderbetriebsvermögen
Zusammenfassung
Werden Wirtschaftsgüter eigenbetrieblich genutzt, stellen sie notwendiges Betriebsvermögen dar, unabhängig davon, ob sie in der Buchführung und in den Bilanzen ausgewiesen sind. Bei einer Personengesellschaft umfasst das Betriebsvermögen neben dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die im Privateigentum eines, mehrerer oder aller Mitunternehmer stehen (Sonderbetriebsvermögen). Diese werden in einer separaten Sonderbilanz für den Mitunternehmer ausgewiesen. Da der Standardkontenrahmen keine entsprechenden Konten vorsieht, muss der Kontenrahmen ggf. unternehmensindividuell angepasst werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0065 | Unbebaute Grundstücke |
0090 | Geschäftsbauten | |
Technische Anlagen und Maschinen | 0200 | Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0320 | Pkw |
Sonstige Ausleihungen | 0550 | Darlehen |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0215 | Unbeba... |