BlnDSG § 7
Teil 1: Gemeinsame Bestimmungen
Kapitel 4: Berliner Beauftragte oder Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
§ 7 Errichtung
Die oder der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist eine oberste Landesbehörde.
Fundstelle(n):
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MAAAG-89443