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BFH  - VI R 16/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 4a S 8, EStG § 9 Abs 4a S 12, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

Rechtsfrage

Sind die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzusetzenden Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn einem Steuerpflichtigen eine Gemeinschaftsverpflegung für Frühstück, Mittag- und Abendessen unentgeltlich angeboten wird, er aber an der Gemeinschaftsverpflegung morgens und abends tatsächlich nicht teilnimmt, sondern sich selbst verpflegt?

Berufssoldat; Doppelte Haushaltsführung; Gemeinschaftsverpflegung; Kürzung; Pauschale; Verpflegungsmehraufwand

Fundstelle(n):
UAAAG-89141

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