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BFH  - II R 13/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 13b Abs 2 S 3

Rechtsfrage

"Junges Verwaltungsvermögen" i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG 2011 im Falle eines Aktivtauschs:

Handelt es sich nicht nur um "Junges Verwaltungsvermögen", wenn es innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren eingelegt wurde, sondern auch, wenn das Verwaltungsvermögen innerhalb von 2 Jahren aus betrieblichen Mitteln angeschafft wurde (sog. Aktivtausch)?

Erbschaftsteuer; Gesonderte Feststellung; junges Verwaltungsvermögen

Fundstelle(n):
MAAAG-89122

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