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Pauschalwertberichtigung von Forderungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Selbst wenn zum Bilanzstichtag kein konkretes Forderungsausfallrisiko besteht, zeigt die Erfahrung, dass zum Bilanzstichtag noch voll werthaltige Forderungen in der Zukunft ganz oder teilweise ausfallen können. Da der bilanzierende Kaufmann vorsichtig zu bewerten hat, wird dieses latente Risiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Grundsätzlich erfolgt die Pauschalwertberichtigung auf der Grundlage eines betrieblichen Erfahrungssatzes der letzten Jahre. Der Satz darf nicht willkürlich geändert werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0996 | Pauschalwertberichtigung auf Forderungen - Restlaufzeit bis zu 1 Jahr |
0997 | Pauschalwertberichtigung auf Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2450 | Einstellung in die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen |
Sonstige betriebliche Erträge | 2730 | Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1248 | Paus... |