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Vorsteuerabzug bei geleisteten Anzahlungen und anschließend ausbleibender Leistung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAG-89102 Der EuGH hat mit seinem Urteil v. - Rs. C-660/16 „Kollroß“ und C-661/16 „Wirtl“ NWB GAAAG-87248 auf zwei Vorlagen durch den V. und XI. Umsatzsteuersenat des BFH wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug bei Anzahlungen und anschließend ausbleibender Leistung beantwortet.
Ausführlicher Beitrag s. .
[i]EuGH, Urteil v. 31.5.2018 - Rs. C-660/16 „Kollroß“ und C-661/16 „Wirtl“ NWB GAAAG-87248 Beurteilung der Sicherheit der Leistungserbringung auf Grundlage der Erkenntnismöglichkeiten des Anzahlenden: Da ein Vorsteuerabzug bei Anzahlungen zu versagen ist, wenn die zukünftige Leistungserbringung im Zeitpunkt der Anzahlung unsicher ist ( „FIRIN“ NWB OAAAE-59344, Rz. 39), hat die Frage, nach welchen Maßstäben eine solche Unsicherheit zu bestimmen ist, wesentliche Bedeutung. Der EuGH hat nunmehr klargestellt, dass keine rein objektive Beurteilung der Unsicherheit zu erfolgen habe. Vielmehr komme eine Versagung des Vorsteuerabzugs nur in Betracht, wenn anhand objektiver Umstände erwiesen ist, dass der Anzahlende zum Zeitpunkt der Leistung der Anzahlung wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine Leistungserbringung nicht erfolgen w...