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Steuerrecht | Zugehörigkeit einer GmbH-Beteiligung zum Betriebsvermögen
Eine Beteiligung an einer GmbH gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des Einzelunternehmens des GmbH-Gesellschafters, wenn die GmbH das Einzelunternehmen beliefert und wirtschaftlich fördert.
Zumindest gehört die GmbH-Beteiligung zum gewillkürten Betriebsvermögen, wenn der Einzelunternehmer die Beteiligung nach einer Außenprüfung, in der die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen besprochen wurde, weiterhin aktiviert.
Folge: Wird die Beteiligung Angehörigen [i]Entnahme muss versteuert werdengeschenkt, entsteht ein Entnahmegewinn. Zudem unterliegen die Dividenden aus der Beteiligung nicht der Abgeltungsteuer von 25 %, sondern dem Teileinkünfteverfahren gem. § 3 Nr. 40 EStG, so dass die Dividenden zu 40 % steuerfrei und die Aufwendungen für die Beteiligung (z. B. Finanzierungskosten) zu 60 % als Betriebsausgaben absetzbar sind.
[i]GmbH übernahm den InternethandelIm Streitfall ha...