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Steuerrecht | EuGH: Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG ist rechtmäßig
Der EuGH hält die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG für europarechtskonform und hat den entgegenstehenden Beschluss der EU-Kommission vom für nichtig erklärt. Damit gilt die Sanierungsklausel in allen noch offenen Fällen (§ 34 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 KStG).
Der EuGH verneint die Selektivität der Sanierungsklausel, weil das Referenzsystem des Steuerrechts der Verlusterhalt ist: Denn Verluste bleiben grundsätzlich erhalten und können in Gestalt von Verlustvorträgen oder -rückträgen nach § 10d EStG genutzt werden. Diesem Referenzsystem dient die Sanierungsklausel, weil sie Verlustvorträge „rettet“.
Anders hatten dies [i]Sanierungsklausel entspricht dem Referenzsystemdie EU-Kommission und die Vorinstanz, das Europäische Gericht (EuG), gesehen. Für sie war das Referenzsystem der Verlustuntergang des § 8c Abs. 1a KStG bei Anteilsübertragungen von mehr als 25 %. Von diesem Referenzsystem sei die Sa...