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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 7 K 1385/17

Gesetze: BierStG § 14 Abs. 3, BierStG § 5, BierStV § 2, BierStV § 10 Abs. 1

Ermittlung der steuerbaren Menge bei der Herstellung von Bier

Leitsatz

  1. Ein Produktionsverlust gehört auch bei der Herstellung von Bier ohne Erlaubnis nach § 5 BierStG zur steuerbaren Menge im Sinne von § 2 BierStV.

  2. Die Verbrauchssteuerpflichtigkeit eines Erzeugnisses tritt erst mit der Vollendung der Herstellung ein.

  3. Die Abfüllung gehört bei der Herstellung eines Biermischgetränkes noch zum Herstellungsprozess.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAG-88702

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