Erstattung von Produktionsabgaben für Zucker, Rückwirkende
Herabsetzung der Abgabensätze nach der VO (EU) 1360/2013, Grundsätze
der Äquivalenz und der Effektivität
Leitsatz
Dem EuGH wird nach Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Dem EuGH wird nach Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist die Erstattung der Produktionsabgaben im Zuckersektor aufgrund der nach der Verordnung (EU) Nr. 1360/2013 des Rates vom zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 bis 2005/2006 geänderten Berechnungsvorgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität nach nationalem Recht und insbesondere unter Anwendung der dort geregelten Verjährung vorzunehmen?
Steht daher die nach nationalem Recht bestandskräftige und ohne besondere gesetzliche Regelung nicht mehr änderbare Festsetzung der Produktionsabgaben einer Änderung dieser Festsetzungen nach Maßgabe der rückwirkend anwendbaren VO (EU) Nr. 1360/2013 entgegen?
Steht daher die nach nationalem Recht bestandskräftige und ohne besondere gesetzliche Regelung nicht mehr änderbare Festsetzung der Produktionsabgaben einer Änderung dieser Festsetzungen nach Maßgabe der rückwirkend anwendbaren VO (EU) Nr. 1360/2013 entgegen?
Fundstelle(n): OAAAG-88693
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